| Jugendwohlfahrt
| Kinder und Jugendliche, die außerhalb ihrer Herkunftsfamilie untergebracht werden müssen, können in eine SOS-Kinderdorf-Einrichtung aufgenommen werden. Vorrausetzung hierfür ist, dass die zuständige Jugendwohlfahrtsbehörde die Maßnahme der vollen Erziehung (wenn nötig mit Gerichtsbeschluss) beantragt, und eine SOS-Kinderdorf-Einrichtung für die betroffenen Minderjährigen als mögliche Fremdunterbringungsform geeignet erscheint. Kinder und Jugendliche werden ausschließlich über die Jugendwohlfahrt in SOS-Kinderdorf-Einrichtungen untergebracht - das gilt auch für das Bienenhaus.
Die für die einzelnen Bezirkshauptmannschaften zuständigen Jugendämtern können über das Amt der Landesregierung des jeweiligen Bundeslandes in Erfahrung gebracht werden:
Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung Jugendwohlfahrt, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt; Tel.:02682/ 600-0
Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. für. Jugendwohlfahrt und. Familie, Arnulfplatz 2, 9020 Klagenfurt; Tel.: 0463/536-0
Amt der Oberösterreichischen. Landesregierung, Abteilung Jugendwohlfahrt, Altstadt 30, 4010 Linz; Tel.: 0732/ 77 20-0, E-Mail: JW.Post@ooe.gv.at
Stadt Salzburg, Magistrat Salzburg - Stadtjugendamt, 5020 Salzburg, St.-Julien-Straße 20,
Tel.: 0662/ 80 72 - 3260
http://www.salzburg.gv.at/kinder_jugendaemter.htm
Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung Jugendwohlfahrt, Hofgasse 12, 8010 Graz; Tel.: 0316/877- 0
Amt der Tiroler Landesregierung, Jugendwohlfahrtswesen/Abt. Vb, Landhaus, 6020 Innsbruck; Tel.: 0512/508-0, E-Mail: juwo@tirol.gv.at
Amt der Voralberger Landesregierung, Römerstr. 15, 6900 Bregenz; Tel.: 05574/ 511-0
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Abteilung Jugendwohlfahrt, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten; Tel.: 02742/9005-0, E-Mail: post.gs6@noel.gv.at
Wien - MAG ELF - Amt für Jugend und Familie, Rüdengasse 11, 1030 Wien, Tel.: 01/ 4000-90719
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